(Seestadtpresse Bremerhaven) Wer in früheren Zeiten bei der Nordsee-Zeitung sein Abonnement unterbrach, beispielsweise wegen einer Urlaubsreise, konnte sicher sein, dass er für die nicht gelieferten Exemplare auch nicht bezahlen musste.
Das ist jetzt klammheimlich anders geregelt worden.
"Eine Gutschrift für Lieferunterbrechungen wird ab dem siebten zusammenhängenden Liefertag gewährt, anteilig zum jeweiligen Monatsbezugspreis", ist klitzeklein im Impressum zu lesen.
Wer die Belieferung weniger als sieben Tage lang unterbricht, muss also sein Abonnement trotzdem lückenlos bezahlen.
Auffällige Hinweise an die Leserschaft gab es bisher nicht.
Selbst wer die Unterbrechung der Belieferung telefonisch bei der Nordsee-Zeitung bekanntgab, wurde nicht auf die veränderte Regelung hingewiesen. Zu vermuten ist, dass solche Einseitigkeiten in der Leserschaft nicht besonders positiv ankommen - wenn sie denn überhaupt bemerkt werden.
Neu geregelt wurden übrigens ebenfalls die Kündigungsfristen zum Nachteil der Leserinnen und Leser. "Kündigung des Abonnements schriftlich sechs Wochen zum Quartalsende", heißt es klein und knapp im Impressum.
Das heißt: Wer kurzfristig kündigen möchte, hat dazu keine Chance. Das dürfte beispielsweise Menschen bitter treffen, die arbeitslos geworden oder aus anderen Gründen in wirtschaftliche Notlagen geraten sind.
Ein Blick in die deutsche Presselandschaft zeigt: Andere Zeitungen sind da erheblich großzügiger als die Nordsee-Zeitung, die sich auch in diesem Punkt wieder durch Kleinkariertheit profiliert.
Beim Bremer Weser-Kurier etwa wird eine Kündigung noch zum Ende des laufenden Monats gültig, wenn sie bis zum 15. Tag des Monats beim Verlag eingetroffen ist. Die Gutschrift im Falle einer Lieferunterbrechung ist allerdings nicht großzügiger als bei der Nordsee-Zeitung geregelt.
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